VdS-anerkannter Elektrosachverständiger
Als VdS-anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen habe ich die Voraussetzungen für das Anerkennungsverfahren erfüllt, die Prüfung erfolgreich abgelegt und bin durch die regelmäßige Fortbildungen auf höchstem fachlichen Niveau qualifiziert.
Anerkennungsverfahren und Voraussetzungen
Zugang zum Anerkennungsverfahren bei der Zertifizierungsstelle der VdS Schadenverhütung GmbH gemäß VdS 2228 haben natürliche Personen, die
- elektrische Betriebsmittel und Anlagen hauptberuflich prüfen und hierfür ständig zur Verfügung stehen,
- elektrische Betriebsmittel und Anlagen weder installieren, installieren lassen noch vertreiben oder die alternativ die Objektivität und Unabhängigkeit ihrer Sachverständigentätigkeit durch eine beurkundete öffentliche Bestellung und Vereidigung nachweisen können,
- über ein abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik (Hoch- oder Fachhochschule) verfügen oder alternativ eine öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger auf dem Fachgebiet der elektrischen Energietechnik vorweisen können,
- nach dem Studium in einer 5-jährigen praktischen Tätigkeit fundierte Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Elektrotechnik im Allgemeinen sowie der Installationstechnik im Besonderen erworben haben oder ersatzweise sowohl eine mindestens 1-jährige Revisionstätigkeit als auch die Teilnahme an mindestens 100 Revisionen (gemäß Klausel 3602) mit einem von VdS Schadenverhütung anerkannten Sachverständigen nachweisen können oder alternativ eine öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger auf dem Fachgebiet der elektrischen Energietechnik vorweisen können,
- sich verpflichten, bei der Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen die erforderlichen Messinstrumente der VdS-Richtlinien einzusetzen,
- wirtschaftlich unabhängig und nicht vorbestraft sind und
- den körperlichen Beanspruchungen bei der Prüfung umfangreicher Anlagen gewachsen sind (Auszug aus VdS 2228)
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Qualifikation auf höchstem fachlichen Niveau
Durch die erfolgreich abgelegte Prüfung und die vorgeschriebene regelmäßige Fortbildung ist der Sachverständige für die Überprüfungen von Elektroanlagen auf höchstem fachlichem Niveau qualifiziert. Die aktuellen einschlägigen DIN-VDE-Normen und VdS-Vorschriften liegen dem Sachverständigen vor. Die erforderlichen Messungen werden mit hochwertigen, kalibrierten Messgeräten durchgeführt. Zu der Ausstattung gehört auch eine Thermografie-Kamera.
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Nachgewiesener einwandfreier Leumund
Durch das vorgelegte polizeiliche Führungszeugnis hat der Sachverständige einen nachgewiesenen einwandfreien Leumund.
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Wirtschaftliche Unabhängigkeit
Die Unabhängigkeit ist in jeder Beziehung gewährleistet. Er besteht keine wirtschaftliche oder sonstige Abhängigkeit vom Versicherer oder vom Errichter der Elektroanlage. Seine Tätigkeit und das Prüfergebnis sind neutral und frei von wirtschaftlichen Interessen, da die erkannten Mängel nur dokumentiert, aber nicht von ihm selbst beseitigt werden.
Als unabhängiger Dritter kann er die Elektroanlage sachlich und fachlich neutral prüfen. Durch den unvoreingenommenen Blick auf die Anlage besteht keine Gefahr, aus Betriebsblindheit Mängel zu übersehen.
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Aktuelles fachliches Knowhow
Mit aktuellem fachlichem Knowhow und mit Kenntnis der aktuell gültigen Normen und Vorschriften kann er Fehler und Mängel erkennen und Lösungsvorschläge unterbreiten.