Prüfung von Photovoltaikanlagen
Bei der Errichtung von Photovotaikanlagen ist es wichtig, dass fachgerecht gearbeitet wird und die Anlage den einschlägigen Normen und Vorschriften entspricht. Bei der Überwachung der Montagearbeiten und der Abnahme der PV-Anlage unterstütze ich Sie gerne.
Die notwendigen Prüfungen und Messungen führe ich gerne für Sie durch.
PV-Anlagen und die zugehörige Verkabelung sind den Umwelteinflüssen wie Wind, Regen, Feuchtigkeit sowie Sonneneinstrahlung, Wärme und starker UV-Belastung ungeschützt ausgesetzt. Daher ist eine regelmäßige Inspektion und Prüfung notwendig.
Durch diese Einflüsse und der damit einhergehenden Alterung der Komponenten entstehen Isolations- und Kontaktprobleme, die zu erheblichen Leistungseinbußen sowie Brandgefahr führen können.
Die erzeugte hohe Gleichspannung der Solarpanels steht häufig auch bei abgeschalteten Wechselrichtern weiter an, so dass die PV-Anlage bis zu den Wechselrichtern fast immer Spannung führt. Im Falle eines Brandes kann dies für die Feuerwehreinsatzkräfte problematisch und gefährlich sein. Daher sollten PV-Anlagen regelmäßig überprüft werden.
Es gelten die VDE-Normen und Vorschriften:
- DIN VDE 0100-712 Errichten von Niederspannungsanlagen: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Photovoltaik-(PV)-Stromversorgungssysteme
- DIN EN 62446-1 (VDE 0126-23-1) Photovoltaik (PV)-Systeme – Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Instandhaltung
- VdS-Richtlinie 3145: Photovoltaikanlagen (Download)
- VdS-Richtlinie 6023: PV-Anlagen auf Dächern mit brennbaren Baustoffen (Download)
Ihr Nutzen bei einer PV-Anlagenprüfung:
- Vorbeugung und Vermeidung von Bränden, dadurch u.U. günstigere Beiträge zur Gebäude- oder Feuerversicherung
- Frühzeitige Erkennung von elektrischen und mechanischen Problemen
- Erhöhung der Anlagenverfügbarkeit und -zuverlässigkeit, Verlängerung der Nutzungsdauer
- Optimaler Stromertrag der PV-Anlage
- Normgerechte und fehlerfreie Neu- oder Bestandsanlage
Prüffristen
Als Teil der elektrischen Anlage muss die PV-Anlage gemäß BetrSichV, DGUV V3 und DIN VDE 0105-100 regelmäßig geprüft werden. Die Prüffrist beträgt alle 4 Jahre.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Sachversicherer, inwiefern Ihre PV-Anlage mitversichert ist und welche besonderen Prüffristen und -bedingungen laut Versicherungsvertrag gelten.
Die Prüfung der Photovoltaik-Anlage beinhaltet:
- Sichtung und Prüfung der Dokumentation
- Ausführliche Begehung und Sichtprüfung der Anlage
- Analyse der baulichen Situation des PV-Generators und der Wechselrichter
- Detaillierte Analyse der Betriebsüberwachung und der Kennlinien
- Strom- und Leistungsmessung, sofern diese Werte nicht aus der Betriebsüberwachung hervorgehen
- Messung des Isolationswiderstandes inkl. Lokalisierung von Isolationsfehlern
- PV-Thermografie zur Erkennung von Hotspots, Diodendefekten, Substringausfällen und Kontaktproblemen
- Falls notwendig U/I Kennlinienmessung und Elektrolumineszensmessung
- Prüfung der AC-Einspeisung inkl. Thermografie
- Erstellung eines ausführlichen Prüf- und Mängelberichts
Typische Mängel an Photovoltaik-Anlagen sind:
- Mangelhafte Leitungsverlegung, fehlender UV-Schutz
- Beschädigte Leitungen, Marderbiss
- Schleifenbildung bei der Leitungsverlegung, dadurch hohe Anfälligkeit für Blitz- und Überspannungsschäden
- Fehlender oder mangelhafter Blitz- und Überspannungsschutz
- Fehlender Trennungsabstand zur vorh. Blitzschutzanlage
- Fehlender Abstand zu RWA-Dachluken und Lichtöffnungen
- Fehlender oder mangelhafter Funktionspotentialausgleich
- Isolationsfehler von Steckverbindern und Anschlüssen
- Steckerverbindungen, die elektrisch oder mechanisch nicht kompatibel sind
- Eindringende Feuchtigkeit und damit Isolationsfehler in PV-Modulen
- Verschmutzte, „blinde“ und verschattete PV-Module
- Defekte PV-Module: heiße Zellen, Backsheet-Kratzer, defekte Bypass-Dioden, Lötfehler, Kontaktfehler
- Herstellungs- und Serienfehler von PV-Modulen
- Überspannungsschäden
- Sturm- und Hagelschäden
- Planungsfehler
- Missachtung von Brandschutzabschnitten, fehlender Abstand zu und Überschreitung von Brandschutzwänden
- Unzulässiger Montageort von PV-Modulen, Wechselrichtern oder Batteriespeichern
- Fehlende oder mangelhafte Dokumentation (Schaltpläne, Strangpläne, Datenblätter, Handbücher)
- Fehlende Prüf- und Messprotokolle